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Stundentafel
Stundentafel ab August 2021
Unterrichtszeiten
Stundenraster |
|
1. Stunde |
8.00 – 8.45 Uhr |
2. Stunde |
8.50 – 9.35 Uhr |
3. Stunde |
9.55 – 10.40 Uhr |
4. Stunde |
10.45 – 11.30 Uhr |
5. Stunde |
11.45 – 12.30 Uhr |
6. Stunde |
12.35 – 13.20 Uhr |
7. Stunde |
13.25 – 14.10 Uhr |
8. Stunde |
14.10 – 14.55 Uhr |
9. Stunde |
14.55 – 15.40 Uhr |
Digitales Lernen
Medienkonzept
Wir alle und damit auch unsere Schülerinnen und Schüler leben heute in einer hochgradig medialisierten Welt, diese stellt Herausforderungen an alle Mitglieder einer Gesellschaft. Die weltweite COVID-19 Pandemie hat uns zudem eindrücklicher denn je zuvor vor Augen geführt, wie elementar gesamtgesellschaftlich einerseits eine funktionierende digitale Infrastruktur ist und andererseits wie stark diese von den mit ihr verbundenen Mitgliedern, d.h. ihrem Nutzungsverhalten, Kenntnissen und Kompetenzen abhängt.
Selbstverständnis des Leitbild
Als System Schule ist sich das Kollegium des Humboldt-Gymnasiums auch jenseits der KMK-Strategie und bindender Erlasse seiner besonderen Verantwortung bewusst, auch im Bereich der Medienerziehung bildend und erziehend wirken zu müssen und zu wollen. Wir formulieren mit unserem Medienkonzept die Eckpfeiler der Bemühungen, unsere Schülerinnen und Schüler auf dem Weg in diese Welt zu begleiten und sie zu mündigen Akteuren zu machen.
Konzeptioneller Rahmen und Medienbegriff
Bei der Frage danach, was einen mündigen Akteur auszeichnet, orientieren wir uns an dem Konzept des Medienkompetenzrahmens NRW, der im Einzelnen durch die Fachschaften ausgelegt wurde.
Entsprechend dem lateinischen Wortursprung möchten wir Medien jedoch ergänzend zu dem im Medienkompetenzrahmen zugrunde gelegten Medienbegriff als digitale Medien, allgemeiner verstehen. Das schließt für uns neben den digitalen auch die analogen Medien mit ein. Wir sehen im Medienkompetenzrahmen einen Minimalkonsens der Verlässlichkeit hinsichtlich der Kontinuität des Lernprozesses, aber auch der am Ende der Schülerlaufbahn erworbenen Kompetenzen schafft. Darüber hinaus wird aber schon jetzt auch an vielen weiteren Stellen im Unterricht überobligatorisch medienerziehend gearbeitet. Dabei sei beispielhaft auf die Facharbeitsschulung in der Q1 und den Italienischunterricht der Oberstufe verwiesen.
Infrastrukturelle Rahmenbedingungen
Als Voraussetzung für die unterrichtliche Umsetzung unserer Ziele nimmt unser Konzept zur Medienerziehung regelmäßig unsere technische Ausstattung sowie den Fortbildungsbedarf des Kollegium in den Blick:
Eine Vielzahl von Anwendungen bedarf einer kosten- und wartungsintensiven IT-Infrastruktur. Dank einer jahrelang erfolgreichen Zusammenarbeit der einzelnen Schulgremien (insbesondere des Fördervereins) stehen wir diesbezüglich nicht mehr am Anfang: Alle Unterrichtsräume des Humboldt-Gymnasiums sind mit Beamer ausgestattet und die Mehrheit der Räume ist durch Apple-TV und entsprechende WLAN-Anbindung zur digitalen Arbeit geeignet. Das Kollegium ist seit Frühjahr 2021 mit Dienst-IPads ausgestattet. Das Lernzentrum verfügt über eine Vielzahl an IPad-Klassensätzen zur unterrichtlichen Arbeit. Die größte Herausforderung sehen wir derzeit darin, auch die gesamte Schülerschaft mit einer homogenen Gerätelandschaft zu versorgen. Wir streben daher eine 1:1 Ausstattung für die Schülerschaft an, um die Ziele des Medienkompetenzrahmens in seiner aktualisierten Form und den Herausforderungen des Hybriden Lernens gerecht werden zu können.
Die kaum zu überschätzende Bedeutung der Qualifikation und Qualifizierung des Kollegiums für eine gelingenden Medienerziehung teilen wir mit Ansicht der Medienberatung NRW, die in ihren Ausführungen zur Erstellung eines Medienkonzeptes auf ihrer Homepage zur Fortbildung der Kollegien feststellt:
„Um die besonderen Erwartungen, die mit dem Lernen mit digitalen Medien verbunden werden, erfüllen zu können, muss die Medienkompetenz der Lehrerinnen und Lehrer gefördert werden. Sie benötigen einerseits die Bedienkompetenz, um sich bei der Nutzung von Software und Geräten sicher zu fühlen. Gleichzeitig sollten sie fachliche Unterrichtskonzepte kennen, die es ermöglichen, den Mehrwert der digitalen Medien mit der gewohnten Unterrichtspraxis zu verbinden oder neue Unterrichtsformen zu erproben.“
(http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/medienkonzept/ (30.07.2018)
Insofern bedarf es auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung in den Kollegien der kontinuierlichen Anstrengung seitens aller Akteure.
Unterrichtlicher Umsetzung
Wir verstehen unser Medienkonzept ein Instrumentarium, das uns bei unserer Unterrichts-entwicklung hilft, Antworten auf die Fragen, welche Medien, in welcher Jahrgangsstufe, in welchem Fachunterricht zur Entwicklung von Lern- und Medienkompetenz geschult werden sollen, zu finden. Damit soll also sowohl berücksichtigt werden, wie Medien als Instrument im Lernprozess fruchtbar genutzt werden können (Lernen mit Medien), als auch an welchen Stellen wir unsere SuS für den Umgang mit diesen innerhalb und auch außerhalb des Schullebens befähigen können (Leben mit Medien).
- Medientage: Als Besonderheit sei zu nennen, dass insbesondere der Aufbau von Bedien- und Anwendungskompetenz, aber auch anderen Teilbereiche des Kompetenzrahmens, bei uns schwerpunktmäßig in der Sekundarstufe 1 an die Medientage gekoppelt ist, an denen modular, klassenübergreifend und möglichst leistungsdifferenziert gearbeitet wird:
5. Klasse: Textverarbeitung + Internet-ABC
6. Klasse: Präsentationssofteware + Cybermobbing
7. Klasse: Filmsoftware + Bilderwelt
- Beispielhafte schulische Konkretiserung in der Erprobungsstufe (Schuljahr 2020/21)
6. Klasse: Musik Musikerbiografien: Komponisten/in und sein/ ihr Werk präsentieren |
5. Klasse: Praktische Philosophie Die Frage nach Wahrheit, Wirklichkeit und Medien |
5. Klasse: Mathe Mit Fingern zaubern – das Dualsystem |
6. Klasse: Medienwoche Präsentationssoftware |
6. Klasse: Latein Bedeutende Götter, Göttinnen und Helden aus der griechisch-römischen Sagenwelt |
Medien im Schulleben
Auch wenn die Nutzung oder allgemeiner der Umgang mit Medien kein Unterrichtsgegenstand a priori ist, an den Schülerinnen und Schüler erst in der weiterführenden Schule herangeführt werden müssen, halten wir es als Bildungsinstitution jedoch für besonders wichtig, den Erfahrungen die Schülerinnen und Schüler gemacht haben oder machen werden, einen Rahmen zu geben, d.h. sich die Medienwirklichkeit durch Teilnahme-, Reflexions- und Urteilskompetenzen zu eigen zu machen. Dass wir uns in unserer Schulordnung bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern grundsätzlich gegen die private Nutzung z.B. von Smartphones während der Schulzeit bzw. auf dem Schulgelände aussprechen, widerspricht diesem Ziel nicht. Wir sehen gerade auch in dem bewussten Verzicht auf elektronische Medien eine Chance der Reflexion. Der Bereich „Analysieren und Reflektieren“ liegt dem Kollegium besonders am Herzen, da wir Heranwachsende, die zwar vielleicht intuitiv oder ihr Umfeld nachahmend zu Usern werden, nicht jedoch automatisch dabei reflektiert im Umgang sind, begleiten wollen.
Außerunterrichtliche Kooperation
Die an einzelnen Stellen bereits bestehenden Kontakte zu außerschulischen Partnern, wie z.B. ein Besuch des Verlagshauses der Rheinischen Post oder die Zusammenarbeit mit dem schul- psychologischen Dienst der Stadt und unserer Schulsozialarbeiterin können künftig weiterhin unser Vorhaben im Rahmen der Medienerziehung positiv verstärken.
Gleichzeitig fallen auch die Bemühungen der Elternarbeit unserer Schulpflegschaft auch in diesen Bereich, denn gerade der reflektierte Umgang mit Medien im sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen bedürfen einer engen Verzahnung zwischen Schule und Elternhaus. Das Interesse der Eltern an der Medienerziehung der Schule aktiv mitzuarbeiten, lässt sich u.a. in der Initiierung eines Digitalausschusses, in dem alle schulischen Akteure zusammentreffen, eindrucksvoll dokumentieren. Sowohl in den Bereichen Eltern- und Schullandheimarbeit als auch imLernzentrum bieten sich künftig sich noch weitere Kooperationsmöglichkeiten zur fruchtbaren Medienerziehung.
Frauke Klingebiel
(Mitarbeit am Medienkonzept)
Stand: Schuljahr 2020/21
Qualitätsanalyse NRW
Aus dem Vorwort des Qualitätsberichts (Schuljahr 2018/2019):
Mit dem Schulgesetz (SchulG) vom 27. Juni 2006 wurde die Qualitätsanalyse NRW als Instrument zur Sicherung und Entwicklung der Qualität von Schulen in Nordrhein-Westfalen landesweit eingeführt.
Die Qualitätsanalyse NRW dient dazu, alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in ihrer Eigenverantwortung zu stärken, detaillierte Erkenntnisse als Planungsgrundlage bereitzustellen und damit nachhaltige Impulse zur Weiterentwicklung zu geben.