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Begabungsförderung am
Humboldt-Gymnasium

 

Müsste es nicht „Begabungsforderung“ heißen und was ist überhaupt Begabung?

Ohne die Begriffe hier klären zu wollen, wird sicher schnell deutlich, dass es am Humboldt-Gymnasium ein breites Angebot zur Förderung aller Schülerinnen und Schüler gibt.

Neben dem schulischen Schwerpunkt im Bereich Musik und Sprache bieten auch die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer zahlreiche unterrichtliche oder außerunterrichtliche Möglichkeiten, um Talente zu fördern oder Begabungen weiter zu entwickeln. Dies wird unter anderem durch die Vielzahl an Wettbewerben deutlich, an denen unsere Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit Erfolg und großer Freude teilnehmen.

Ein weiteres, schon seit vielen Jahren praktiziertes Modell, ist die Projektförderung. Dieses Forderangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die nach Absprache zwischen Schule und Eltern die Gelegenheit bekommen, in besonderem Maße das Lernen selbst in die Hand zu nehmen. Innerhalb eines festen Zeitrahmens werden diese Schüler von einzelnen Stunden des Regelunterrichts befreit und arbeiten an einem konkreten Projekt, das zuvor mit einem der Forderlehrer aus den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch oder Latein abgesprochen wurde. Nicht nur hierfür bietet das Lernzentrum einen angemessenen Rahmen, die erforderliche technische Ausstattung und eine zuverlässige Aufsicht.

Bei besonderer Begabung kann auch an einem Drehtürmodell teilgenommen werden, so dass etwa ein Fach-Springen in eine höhere Lerngruppe oder das parallele Erlernen von Latein und Französisch möglich ist.

Wenn wir dann „mit unserem Latein am Ende“ sein sollten, haben wir langjährige Erfahrungen im Austausch mit der Universität Düsseldorf und so konnten schon viele Schülerinnen und Schüler an dem Programm „Schüler an die Universität“ teilnehmen.

Nicht immer geht eine besondere Begabung nur mit Erfolg und Freude einher, sondern es können auch Probleme entstehen, mit denen sich Schüler und Eltern vertrauensvoll an unser Beratungsteam wenden können. Für darüber hinausgehende professionelle, psychologische Beratung und Diagnostik stehen wir seit Jahren in engem Kontakt mit dem Haus der Talente (ehemals CCB).

Förderung bei LRS

1. Fall: LRS ist bereits erkannt.

Die LRS wird für gewöhnlich an der Grundschule erkannt und die Förderung dort begonnen.

Beginn Klasse 5: Eltern stellen einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei Herrn Dr. Seidel, dieser gibt die Information an alle betreffenden Fachlehrer*Innen weiter (Förderpläne).

2. Fall: LRS ist noch nicht erkannt.

LRS wurde bisher nicht erkannt.

Hier ist eine Diagnose mit der Hamburger Schreibprobe möglich, aber nicht zwingend für einen Antrag auf Nachteilsausgleich. Förderpläne, spezielles Übungsmaterial zum Lesen- und Rechtschreiben wird zur Verfügung gestellt.

Unser Förderplan

Im Förderplan werden erreichbare Teillernziele vereinbart, überprüft, sukzessive in die Bewertung miteinbezogen.

Erstmalige Stellung eines Antrags auf Nachteilsausgleich muss vor Ende Klasse 6 erfolgen.

Der Zeitrahmen für einen LRS Nachteilsausgleich ist von Klasse 3 bis 6. Danach wird dieser bei lückenloser Förderung nur in besonderen Ausnahmefällen und in zentralen Prüfungen von der Bezirksregierung genehmigt.